Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Krebecek Hans Joachim
Sterngasse 3/2/6
1010 Wien
Tel: +43 (0) 670 60 290 33
E-Mail: office@hwa-international.at
Web: www.hwa-international.at
Steuer Nr.: 46 213/4743
UID Nr.: ATU63599323
WKO: 0742589
Gisa: 26513126
GLN: 9110025824671
PRÄAMPEL
Diese AGB`S sind ausschließlich auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmer (B2B) anwendbar, und beinhalten die grundlegenden Geschäftsbasen und Richtlinien von HWA-International für einen Geschäftsabschluss. Soweit nicht anders vereinbart haben nachstehende Vereinbarungen Ihre Gültigkeit. Der Auftraggeber / Kunde akzeptiert durch seine schriftliche Auftragserteilung im vollem Umfang diese, bzw. ggf. je nach Geschäftsfall abgeänderte AGB`s.
HWA-International behält sich das Recht vor für jeden einzelnen Geschäftsfall individuelle Richtlinien zu erstellen, die in weiterer Form nachstehende AGB`s je nach Projekt- und Auftrag teilweise oder zur Gänze ersetzen. Diese gesonderten Richtlinien werden mit dem Kunden, bzw. den beteiligten Personen abgesprochen und in schriftlicher Form ausgefertigt, mündliche Nebenabsprachen haben hierbei keine Gültigkeit. Bei Folgegeschäften deren geänderte AGB`s zu Grunde liegen, haben diese auch weiterhin ihre Gültigkeit, und bedürfen keiner weiteren schriftlichen Einverständniserklärung.
Diese nachfolgenden Bestimmungen in den AGB sind darauf ausgerichtet, Korruption und Geldwäsche zu verhindern und eine ethisch einwandfreie Geschäftsführung sicherzustellen. Sie stehen stets im Einklang mit den geltenden Gesetzen sowie Vorschriften und werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen entsprechen.
§1 Geltungsbereich
§2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß der rechtlichen Voraussetzung anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Bestellungen haben nur Ihre Gültigkeit, wenn diese durch uns in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung bestätigt werden.
§3 Überlassene Unterlagen
§4 Verzugshaftungsbegrenzung/Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen
§5 Preise, Zahlung, Fahrtkosten, Aufwände
§6 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§7 Lieferzeit
§8 Gefahr(en)übergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§9 Eigentumsvorbehalt
§10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
§11 Schlussbestimmungen
Stand 01.01.2023
AGB / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOLZHANDEL B2B
1. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) sind ein integraler Bestandteil jedes von der Firma HWA-International (nachfolgend „HWA“ genannt) vorgelegten Angebots und jedes mit HWA abgeschlossenen Vertrags, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2. Allgemeine Bedingungen des Vertragspartners (Käufer), die diesen AGB widersprechen, sind unwirksam und werden nicht akzeptiert; ein stillschweigendes Anerkenntnis solcher Bedingungen durch HWA ist ausgeschlossen, und ihre Unwirksamkeit bedarf keines ausdrücklichen Widerspruchs seitens HWA.
1.3. Bei Vertragsabschlüssen mit Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Konsumenten (B2C) sowie die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. des FAGG, KSchG, ABGB etc.) Anwendung.
2. ANGEBOTE/BESTELLUNGEN
2.1. Sämtliche Angebote von HWA sind freibleibend und unverbindlich; HWA ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Käufers anzunehmen.
2.2. Der Käufer ist für die Dauer von 14 Tagen an seine Bestellung gebunden.
2.3. Angebotsunterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung von HWA weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. HWA behält sich alle Rechte an diesen Unterlagen vor und kann deren Rückgabe jederzeit verlangen.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
3.1. Ein Vertrag kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung nach einer Bestellung oder durch die tatsächliche Lieferung entsprechend der Bestellung zustande.
3.2. Ungeachtet einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder tatsächlichen Lieferung sind angenommene Rahmenaufträge (Mengenkontrakte mit vereinbarter zeitlicher Fristigkeit der Abrufe) rechtsverbindliche Aufträge an HWA.
3.3. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenvereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Leistungen außerhalb der Auftragsbestätigung werden separat berechnet.
3.4. Technische Angaben, öffentliche Äußerungen von HWA und Werbebeschreibungen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt werden.
4. PREISE
Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager von HWA, exklusive Verpackung, Verladung, Montage, Versicherung, Umsatzsteuer, Zollgebühren, Verzollung sowie Einfuhrumsatzsteuer sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Preiskalkulation basiert auf den Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Materialkostenerhöhungen oder sonstige nicht von HWA beeinflussbare Mehrkosten auf, ist HWA berechtigt, die erhöhten Preise in Rechnung zu stellen, es sei denn, die Leistung wird innerhalb von 45 Tagen nach Vertragsabschluss erbracht.
5. LIEFERUNG
5.1. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (ExW) HWA.
5.2. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer hat HWA seine Vertragspflichten erfüllt, und die Gefahr geht auf den Käufer über. Die Wahl der Versandart obliegt HWA und wird vom Käufer genehmigt.
5.3. HWA ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese gesondert abzurechnen. Liefertermine sind annähernd, es sei denn, es wurde ein Fixtermin vereinbart. Für die Anlieferung wird vorausgesetzt, dass eine Zu- und Abfahrt mit einem Sattelschlepper problemlos möglich ist. Hilfsmittel zur Entladung sind vom Käufer bereitzustellen.
5.4. Verzögerungen oder Schäden der Ware sind bei sonstigem Anspruchsverlust leserlich am Frachtbrief (CMR) zu vermerken.
5.5. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände wie Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen oder behördliche Anordnungen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. HWA haftet nicht für unverschuldete oder leicht fahrlässig verursachte Lieferverzögerungen. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5.6. Nimmt der Käufer die Ware nicht an, kann HWA-Erfüllung verlangen oder nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Die Lagerung der Ware erfolgt ab diesem Zeitpunkt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
6. ZAHLUNGEN
6.1. Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Zahlung sofort nach Lieferung netto per Blitzüberweisung auf die angegebenen Bankdaten zu leisten.
6.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
6.3. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen gemäß § 352 UGB berechnet. Mahn-, Rechtsanwalts- und vorprozessuale Kosten trägt der Käufer.
6.4. Rabatte oder Boni sind bedingt durch den Eingang der vollständigen Zahlung. Zahlungen können nach Wahl von HWA auf beliebige Verbindlichkeiten des Käufers angerechnet werden.
6.5. Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers, kann HWA-Leistung bis zur Sicherstellung der Gegenleistung verweigern.
6.6. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von HWA. Die Weiterveräußerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer seine Forderungen an HWA ab.
6.7. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die neue Sache. HWA erwirbt Miteigentum an den neuen Sachen.
6.8. Sicherstellungen gemäß § 1170 b ABGB sind rechtzeitig einzufordern und an HWA zu verpfänden.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1. HWA leistet für die Mängelfreiheit der Kaufgegenstände für ein Jahr Gewähr.
7.2. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von HWA durch Reparatur, Ersatz, Austausch oder Preisminderung. Auf Löhne und Kosten für Ein- und Ausbau hat der Käufer keinen Anspruch. Der Käufer verzichtet auf Ansprüche für mittelbare oder unmittelbare Schäden aufgrund einfacher oder grober Fahrlässigkeit.
7.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel innerhalb von drei Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge entfällt der Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens.
7.4. Der Rückgriff gemäß § 933 b ABGB ist nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen möglich und setzt die Erfüllung der Rügepflicht des § 377 UGB voraus.
8. HAFTUNG
HWA haftet außerhalb des Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Unsachgemäße Behandlung der Ware führt zu Haftungsausschluss.
9. UNTERNEHMENSÜBERTRAGUNG/WIDERSPRUCH
Bei Unternehmensübertragungen des Käufers widerspricht HWA vorweg der automatischen Übernahme der Vertragsverhältnisse durch den Erwerber, es sei denn, eine gesonderte Vereinbarung wird getroffen.
10. GERICHTSSTAND UND RECHT
Für alle Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von HWA vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
11. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Auslegungsschwierigkeiten werden nach den österreichischen Holzhandelsusancen beurteilt. Schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang. Mündliche Absprachen sind unverbindlich. Mitarbeiter oder Dritte sind nicht befugt, von den Hauptleistungspflichten abweichende Zusagen zu machen.
Wien, 01.01.2024